Slackline Verbot in Berlin vorbeugen

An dieser Stelle wollen wir (rechtzeitig?) auf eine Entwicklung hinweisen, die eine junge und trendreiche Stadt wie Berlin und erst recht deren Bewohner nicht mitmachen sollte.

Seit kurzem schlägt die Bürokratie auch bei den Berliner-Slacklinern zu. Kürzlich erhielten wir eine Mail von einem frustrierten Slackliner, der seine Line mit Baumschutz (!) im Park spannen wollte. Irgend wann fuhr die Park-Wacht vor und forderte dazu auf die “illegale Konstruktion“ sofort abzubauen.

Da sich der ambitionierter Slackliner allerdings nicht unterkriegen lässt, wurde ein Antrag auf eine Sondergenehmigung (Erlaubnis zum Slacklinen) gestellt. Schon die Tatsache das für eine Tätigkeit dieser Art eine Genehmigung eingeholt werden soll, ist traurig und zeigt die deutsche Bürokratie von der schönsten Seite. Die Antwort durch das Grünflächenamt ist jedoch noch deutlich trauriger. Wir zitieren:

Aus der Sicht des Grünflächenamtes sollte […] keine Sondergenehmigung erteilt werden. Nach dem Grünanlagengesetz § 6 (1) ” dürfen Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt,…. oder anderweitig beeinträchtigt …..werden”.

Eine schonende Benutzung der Grünanlage ist durch das Slacklining nicht gegeben. Durch Slacklining werden die Bäume geschädigt. Sie sind der punktuellen Belastung durch den gespannten Gurt nicht gewachsen. Ihre Wachstumsbedingungen werden beeintächtigt. Aus diesen Gründen sollte hier keine Genehmigung erteilt werden.

Der Betroffene steht zwar noch im Schriftwechsel, für die Behörden jedoch ist die Angelegenheit mit einem Slackline-Verbot in Parks beendet.

Was sagt Slackliner-Berlin dazu?
Eine Schädigung der Bäume kann grundsätzlich nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Bei sachgemäßer Verwendung eines Baumschutzes ist eine Schädigung jedoch eher unwahrscheinlich. Selbst bei häufiger Verwendung und starker Belastungen (zum Beispiel durch eine Longline, die stark gespannt wird), sind keinerlei Spuren nach der Benutzung am Baum auszumachen!

Forderungen von Slackliner Berlin: Kein Slackline Verbot in Parks [&] Slacklinepark in Berlin

Bis eine Studie über die bis jetzt nur angeblich schädlichen Auswirkungen des Slacklining nachgewiesen werden kann, sollte es kein Slackline-Verbot in Parks geben. Als ein guter Kompromiss wäre eine Baumschutzpflicht denkbar – denn der Schutz der Bäume ist auch im Interesse der Slackliner.

In diesem Rahmen ist der passende Zeitpunkt gekommen, die Stadt dazu aufzurufen, einen Slackline-Park in Berlin einzurichten. Als Modell könnte der Slackline-Park in Innsbruck genommen werden, in welchem einfache Holzpfeiler in den Boden versenkt wurden, an denen die Slacklines gespannt werden können. Dieser Platz ist an sonnigen Tagen eine beliebte Anlaufstelle für Slackliner sowie für nicht-Sportler. Sozialer Austausch zwischen verschiedenen Schichten jeden Alters ist an der Tagesordnung. Der Park in Innsbruck ist zu einem nicht wegzudenkenden Ort der Begegnung für viele Menschen geworden.

Die grüne Stadt Berlin könnte durch die Errichtung eines solchen Parks in zentraler Lage als Vorreiter in Deutschland mit überschaubaren Kosten das Stadtleben bereichern.

Und noch mal an alle Slackliner: Verwendet Baumschutz!
Im eigenen Interesse. Und im Interesse der Bäume. Durch Verwendung des Baumschutzes werden Bäume geschützt und Abrieb wird verhindert. Außerdem schont ihr eure Slackline. Kauft also nur Slacklines mit Baumschutz. Eine Auswahl an diesen Sets findet ihr hier.

Wer ähnliches erlebt hat oder auf dem Laufenden bleiben will, kann über die Slackliner-Berlin Homepage sowie Facebook Gruppe am Ball bleiben.

https://www.slackliner-berlin.de
http://www.facebook.de/slacklinerBerlin

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